Frage:
eBay - Anzeige wegen Betrugs?
anonymous
2008-09-09 09:05:27 UTC
Hallo,
bei dem bekannten Online-Aktionshaus ersteigerte ich ein gebrauchtes Notebook, das (laut Artikelbeschreibung) bis auf einen Fehler im Betriebssystem (eine wichtige Windowsdatei verschoben) sonst als funktionsfähig beschrieben wurde. Besonders betont wurde der Bildschirm, der (laut Beschreibung) keinerlei Fehler und Macken aufwies.
Der Betrag von ~ 280 EUR wurde umgehend und direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Das Gerät habe ich erhalten. Wie beschrieben, lies sich das Betriebssystem nicht hochfahren, allerdings war zusätzlich der Bildschirm, obwohl als heil angepriesen, nicht in Ordnung. Nach der ersten E-Mail meinerseits, bot der Verkäufer an, 80 EUR des Kaufbetrags zurückzuüberweisen und die Auktion mit einer positiven Bewertung abzuschließen. Auf diesen Vorschlag bin ich nicht eingegangen. Meinen Verdacht, dass der Verkäufer durch einen kleinen Fehler (an der Software) den großen Fehler (an der Hardware) kaschieren und das Gebot in die Höhe treiben wollte, habe ich ihm geschildert - ebenso meine Lösungsvorschläge, entweder die Reparatur zu bezahlen (die mich weit über 80 EUR kosten würde) oder das Gerät zurückzunehmen und den vollständigen Kaufbetrag zu erstatten. Daraufhin hat sich der Verkäufer beim besagten Auktionshaus abgemeldet.
Aus meiner Sicht ist das kalkulierter Betrug. Das Notebook kann ich aufgrund des Schadens, der unwahrscheinlich vom Transport verursacht wurde (-> zu gut verpackt), nicht benutzen. Somit habe ich fast 300 EUR für Schrott ausgegeben.
Weiß jemand, wie hoch meine Chancen sind, durch eine Anzeige wegen Betrugs, an mein Geld zu kommen? Und gehe ich Recht in der Annahme, dass mich der mögliche Gerichtsprozess mehr Geld kosten wird, als das Notebook wert ist?
Womit muss ich rechnen, wenn ich den Weg über die Anzeige nehme? Zeit? Geld? Komplikationen? Andere Hindernisse? Sonstige Tips? Andere Vorschläge? ...?

Vielen Dank im Voraus und danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, den langen Text zu lesen ;)
Fünf antworten:
lianka_mia
2008-09-09 09:22:47 UTC
Ich wundere mich immer wieder wie Leute auf die Edee kommen Coumputer ect. bei Ebay zu ersteigern.. Viel zu reskant!! In einem Laden hättet Ihr die Ware einfach zurückbringe können, und da habt Ihr auf die Geräte 2 Jahre Garantie.. Aber naja..



Folgendes - wegen 280 € lont es sich nicht Rechtliche Schritte einzustreiten, es sei denn, es geht ums Prinzip. Willst du gerechtichkeit, geh zu einem Anwalt. Bist du Rechtschutz versichert? Wenn ja ruf bei deinem Anwalt an und lass dich beraten. Wenn nicht, geh zu einem und rede mit Ihm über die Situation, und frage Ihn wie groß der Aufwand ist. Du kannst dich auch bei Ebay selbst melden oder anrufen und deine Situation schildern.



Hier wirst du eh keine vernünftigen Antworten bekommen..



LG Lena
anonymous
2008-09-09 16:18:40 UTC
Ja, ich sehe das auch als gezielten Betrug an.

Was du weiter tun sollst hängt meiner Meinung nach davon ab,ob du eine Rechtsschutzversicherung hast. Wenn `ja` würde ich mir unbedingt einen Anwalt nehmen.

Falls `nein` ist die Sache riskant ohne zusätzlichen finanziellen Verlust aus der Sache raus zu kommen. Dann würde ich über Ebay versuchen noch einen Teil der Kaufsumme wieder zu bekommen.

Falls das nicht klappt, buch den Verlust - auch wenn`s weh tut - unter "Erfahrung" ab.

Viel Glück !
adessaa65
2008-09-09 16:14:23 UTC
also ich glaube nicht das sich der ganze aufwand lohnt klar ist es ärgerlich

du kannst höchsten bei ebay dich beschweren aber wenn der verkäufer nicht mehr da ist könnte das auch wieder nichts bringen

blöde sache
jatzy3
2008-09-09 16:25:15 UTC
Hallo habe auch so einen fall gehabt aber Ebay hat mir seine privatadresse gegeben und so habe ich mich mit dem Verkäufer geschrieben und mit Klage gedroht,er hat mir den ganzen Kaufpreis wiedergegeben und sich entschuldigt,Ebay sei dank
Werner H
2008-09-09 16:13:04 UTC
Schau mal www.internetrecht-rostock.de


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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